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   LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02   

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https://dejure.org/2005,22541
LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02 (https://dejure.org/2005,22541)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02 (https://dejure.org/2005,22541)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - L 8/14 KR 495/02 (https://dejure.org/2005,22541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Nr 2 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 24 Abs 1 S 1 Nr 7 KSVG, § 24 Abs 1 S 2 Nr 1 KSVG, Art 2 Abs 1 GG
    Künstlersozialabgabe - Begriff der Werbung - Auftragserteilung an Personenhandelsgesellschaften als selbständige Künstler - künstlerische oder publizistische Leistung im Werbeunternehmen - Verfassungsmäßigkeit der Abgabepflicht Eigenwerbung betreibender Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Künstlersozialabgabe - Begriff der Werbung - Auftragserteilung an Personenhandelsgesellschaften als selbständige Künstler - künstlerische oder publizistische Leistung im Werbeunternehmen - Verfassungsmäßigkeit der Abgabepflicht Eigenwerbung betreibender Unternehmen)

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von Prospekten mit Hinweisen auf Wochenangebote ist Werbung zu eigenen Zwecken

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02
    Auf die künstlerische Qualität der Werbematerialien kommt es nicht an (Anschluss an BSG, Urteil vom 12.11.2003, B 3 KR 8/03 R).

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12. November 2003, B 3 KR 8/03 R) stehe nunmehr fest, dass Werbefotografie - unabhängig von der Qualität der Fotografie und der Frage einer eigenschöpferischen Leistung - unter das KSVG falle.

    Denn Werbung liegt auch dann vor, wenn damit - abgesehen vom Erwecken allgemeiner Aufmerksamkeit - auch die Aufforderung zu einem konkreten Kaufangebot verbunden ist, wobei insbesondere Prospekte und Kataloge in diesem Bereich typische Werbeträger sind (BSG, Urteil vom 12. November 2003, B 3 KR 8/03 R).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 75, 108-165) hat die Verfassungsmäßigkeit der Künstlersozialabgabe ausdrücklich bejaht, weil die Belastung der Vermarkter mit der Künstlersozialabgabe zur Finanzierung eines Teils der Kosten der Sozialversicherung selbständiger Künstler und Publizisten in einem besonderen kulturgeschichtlich gewachsenen Verhältnis zwischen selbständigen Künstlern und Publizisten auf der einen sowie den Vermarktern auf der anderen Seite gerechtfertigt sei.
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 37/02 R

    Künstlersozialabgabe - Werbung - Werbeagentur - Werbematerial - gemischte

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02
    Denn unter der von der KSVG vorgegebenen Prämisse, das auch Grafiker und Layouter zu den Künstlern zu rechnen sind, weil es auf die künstlerische Gestaltungshöhe nicht ankommt, ist eine vollständige Delegation der ausführenden Tätigkeiten auf Mitarbeiter denkbar, ohne dass die verbleibende geistige Oberleitung bei niedrigerem Anspruchsniveau die Qualifizierung als künstlerische Leistung dadurch verliert (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003, B 3 KR 37/02 R = SozR 4-5425, § 25 Nr. 1).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02
    Bei einer Gleichstellung von OHG und KG mit den juristischen Personen würde es sich bei den Zahlungen der OHG an ihre Gesellschafter nämlich künstlersozialversicherungsrechtlich um Entgeltzahlungen an selbständige Künstler im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 KSVG handeln (vergleiche hierzu BSG, Urteil vom 12. November 2003, B 3 KR 10/03 R).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02
    Anders ist dies, wenn der Auftrag an eine von dem Künstler rechtlich zu trennende Kapitalgesellschaft, etwa eine GmbH, erteilt wird (BSG, Urteil vom 30. Januar 2001, B 3 KR 1/00 R = SozR 3-5425, § 2 Nr. 11); denn eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit kann kein Künstler im Sinne von § 2 KSVG sein.
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02
    Der Begriff der Kunst im KSVG dient aber vorrangig dem Schutz der selbständigen Künstler durch die Künstlersozialversicherung und ist daher zunächst unter Beachtung des Schutzzwecks des KSVG auszulegen (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1995, 3 RK 24/94).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02
    In der Rechtsprechung ist entschieden, dass es der Abgabepflicht nicht entgegensteht, wenn Künstler in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert sind (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1995, 3 RK 15/94 = SozR 3-5425, § 24 Nr. 11).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - L 5 ER 95/04

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollziehung - ernstliche Zweifel

    Auszug aus LSG Hessen, 15.12.2005 - L 8/14 KR 495/02
    Denn hinsichtlich der Künstlereigenschaft ist nicht auf die Gesellschaft, sondern auf die Gesellschafter der OHG abzustellen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 2004, L 5 ER 95/04 KR).
  • LSG Bayern, 28.02.2007 - L 5 B 869/06

    Aufhebung der Vollziehung eines Nachforderungsbescheids über Beiträge eines

    Sie hat auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 21. September 2006 (B 3 KR 13/06 B) und die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 15.12.2005 (L 8/14 KR 495/02) verwiesen, und geltend gemacht, die beauftragte Werbeagentur erbringe insoweit ein neues Kunstwerk, als sie die Teilleistungen der freien Mitarbeiter und der angestellten kreativen Mitarbeiter zusammenführe.

    In Übereinstimmung mit dem Hessischen Landessozialgericht (Entscheidung vom 15.12.2005, L 8/14 KR 495/02) ist hinsichtlich der in § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG geforderten Künstlereigenschaft nicht auf die Gesellschaft, sondern auf die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft abzustellen (im Anschluss an Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.12.2004, L 5 ER 95/04 KR).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 53/08

    Nachforderung von Beiträgen zur Künstlersozialversicherung als

    Aus dem Grund folgt der Senat nicht der Auffassung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 9. Dezember 2004 (L 5 ER 95/04 KR) und des Hessischen Landessozialgerichts im Beschluss vom 15. Dezember 2005 (L 8/14 KR 495/02).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 2565/09
    Für die Eindeutigkeit des Abgabetatbestandes bedarf es leicht feststellbarer Kriterien, weshalb es genügen muss, dass ein selbständiger Werbeunternehmer im Rahmen seines Unternehmenszweckes ein Werk oder eine Leistung erbracht hat (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003, aaO; Hessisches LSG, Urteil vom 15. Dezember 2005, L 8/14 KR 495/02, juris).
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